BESONDERE BEDINGUNGEN REWARD CLUB LUXEMBURG
- Definitionen
1.1. Circle K Luxembourg: Circle K Luxembourg, Rue des Trois Cantons 4–6, L 3980 Wickrange, eingetragen im Handels- und Firmenregister Luxemburg unter der Nr. B5486, USt-IdNr. LU 10980669.
1.2. Reward Club Karte: personenbezogene, nicht übertragbare Kundenkarte, ausgegeben von Circle K Luxembourg. Die Karte stellt kein Zahlungsmittel dar und dient der elektronischen Erfassung der dem Karteninhaber innerhalb des Netzes der teilnehmenden Stationen in Luxemburg zuerkannten Ansprüche.
1.3. Begünstigter (Pannenhilfe): Inhaber einer Reward Club Karte, die für die kostenfreie Pannenhilfe angemeldet sind, hierüber eine Bestätigung erhalten haben und ihre Karte nach dem Kauf von mindestens 25 L Kraftstoff (8 L bei Motorrädern) in einem Circle K/TotalEnergies Shop in Belgien oder Luxemburg während der Öffnungszeiten aktiviert/validiert haben; sowie jede Person, die im gedeckten Fahrzeug rechtmäßig und unentgeltlich mitbefördert wird, im Rahmen der auf der Zulassungsbescheinigung angegebenen Sitzplatzanzahl.
1.4. Gedecktes Fahrzeug: jedes Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 3,5 t (Pkw, Kombi, Motorrad, Lieferwagen, Minibus, Wohnmobil), dessen Kennzeichen Circle K im Rahmen des Reward Club an Touring übermittelt hat; Wohnwagen/Anhänger < 1,5 t zulässiges Gesamtgewicht, gezogen vom gedeckten Fahrzeug.
1.5. Ereignis: mechanische/elektrische/elektronische Pannen, die zur Fahrunfähigkeit führen; sowie Unfall, Reifenprobleme, Kraftstoffmangel, Falschbetankung, Festfahren, Vandalismus, (versuchter) Diebstahl, Verlust/Diebstahl oder Einsperren der Fahrzeugschlüssel im Fahrzeug. Ausgeschlossen sind insbesondere: mangelnde Wartung, Glas-/Scheibenschäden, Stilllegung durch die Polizei, Beschlagnahme, Geländefahrten (Cross), Naturkatastrophen (u. a. Überschwemmung, Erdbeben, Hagel), Stillstand in einer Werkstatt oder Karosseriewerkstatt, Fahrunfähigkeit des Fahrers (Alkohol/Drogen/Untauglichkeit).
1.6. Wohnsitz: Haupt- oder gewöhnlicher Wohnsitz des Begünstigten.
- Reward Club – Regelwerk
2.1. Beantragung & Nutzung. Jeder Autofahrer kann nach Abgabe eines ordnungsgemäß ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars in den teilnehmenden TotalEnergies/Circle K Stationen oder durch Online Bestellung eine Karte erhalten. Die Karte ist streng persönlich.
Links – Karte/Account bestellen:
• https://www.circlek.lu/fr/reward-club/mon-reward-club
• https://www.circlek.lu/fr/reward-club/adhesion
2.2. Vorteile der Treuekarte gelten je nach Leistungsart gesondert:
(1) Pannenhilfe: Dieser Vorteil gilt ausschließlich für Kraftstoffkäufe, mindestens 25 Liter für Pkw und 8 Liter für Motorräder, und nach Maßgabe der Bedingungen in Ziff. 3 unten;
(2) Gewinnspiele: Mitglieder können diesen Vorteil bei Kraftstoffkäufen und im Shop in Anspruch nehmen, mit Ausnahme folgender Artikel: Tabak, Alkohol und Nationale Lotterie.
2.3. Kartenprobleme/Verlust. Beschädigte oder fehlerhaft ausgefüllte Karten werden nicht akzeptiert. Bei Problemen oder Verlust/Diebstahl: Call Center (+352) 23 600 oder über https://www.circlek.lu/fr/reward-club/espace-personnel
- Kostenlose Pannenhilfe – Leistungen über Touring
3.1. Organisation. Für die im Großherzogtum Luxemburg und in den unter Punkt 2.4 genannten Ländern gewährten Leistungen bezeichnet „Touring“ den gemeinnützigen Verein Touring Club Royal de Belgique (MwSt.-Nr. BE 0403.471.597), der der Fédération Internationale de l’Automobile (F.I.A.) angeschlossen ist. Die im Ausland gewährten Leistungen, wie Pannenhilfe, Abschleppdienste durch einen Patrouilleur eines ausländischen Automobilclubs, der ebenfalls der F.I.A. angeschlossen ist, sowie Rückführungen, werden im Rahmen dieser F.I.A.-Mitgliedschaft garantiert. Für die in Belgien gewährten Leistungen bezeichnet „Touring“ den gemeinnützigen Verein Touring Club Royal de Belgique (MwSt.-Nr. BE 0403.471.597), der die Durchführung eines Teils der Pannenhilfe-, Abschlepp- und Ersatzfahrzeugleistungen in Belgien der Aktiengesellschaft Touring (RPM Brüssel, USt.-Nr. 0403.471.401) anvertraut hat.
3.2. Bedingungen und Dauer des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz gilt für 3 Wochen nach dem Kauf von Kraftstoff (≥ 25 L; 8 L für Motorräder), der mit der Reward Club Karte in einem Circle K/TotalEnergies Shop während der Öffnungszeiten validiert wurde. Die Garantien gelten ab 0 Uhr des auf die Registrierung folgenden Tages. Ausnahme: Ein Ersatzfahrzeug kann erst ab 0 Uhr des zweiten Tages nach der Validierung bereitgestellt werden. Maximal 2 garantierte Einsätze innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten.
3.2.1. Sonderfälle (Anrechnung der Einsätze). Stellt sich heraus, dass der Einsatz auf einen Fehler des Pannenhelfers zurückzuführen ist, erbringt Touring weiterhin Unterstützung für den Begünstigten. Bei einer Batteriepanne und wenn der Begünstigte sich weigert, die Batterie ersetzen zu lassen, obwohl dies vom Pannenhelfer verlangt wird, und der Begünstigte am selben Tag erneut einen Einsatz zur Batterieladung anfordert, gilt dieser zweite Einsatz als weiterer Einsatz.
3.3. Erreichbarkeit 24/7 & Leistungen. Telefonischer Anruf bei der Nummer der kostenlosen Pannenhilfe; die Leistungen umfassen Pannenhilfe, lokalen Abschleppdienst, Auskunftsdienste und – auf Anfrage – die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs für 24 Stunden (Kategorie A/B), vorbehaltlich lokaler Verfügbarkeit und Mietbedingungen. Die Ausschlüsse und praktischen Einschränkungen der Artikel 1.5 und 3.6 gelten.
3.4. Wenn die Daten (noch) nicht gefunden werden können.
– In Belgien: ein einmaliger kostenpflichtiger Einsatz; nachträgliche Erstattung bis zu 155 € gegen Vorlage des Nachweises eines außerhalb der Öffnungszeiten getätigten Tankvorgangs und der Touring Rechnung.
– Im Ausland: Touring organisiert die Hilfeleistung auf Kosten des Kunden; stellt sich jedoch heraus, dass der Kunde dennoch gedeckt ist, kann der Begünstigte einen nachträglichen Erstattungsantrag stellen, sofern entsprechende Nachweise vorgelegt werden
(Beleg des außerhalb der Öffnungszeiten erfolgten Tankvorgangs in Belgien oder im Großherzogtum Luxemburg
+ Zahlungsnachweis des lokalen Partners). Diese Kosten werden von Touring bis zu einem Betrag von 150 € erstattet.
3.5. Gebiet. EU Länder (mit Ausnahme von Estland, Lettland, Litauen und Zypern) + Monaco, San Marino, Andorra, Liechtenstein, Vatikan, Schweiz, Bosnien Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Island, Nordmazedonien, Norwegen, Rumänien, Serbien. Kein Anspruch auf fahrzeugbezogene Leistungen, insbesondere auf den Kanarischen Inseln, Madeira, Ceuta, Melilla, in der Türkei oder in den französischen Überseegebieten.
3.6. Pannenhilfe & Kosten. Touring sendet einen Pannenhelfer / Mechaniker vor Ort. Ersatzteile / Kraftstoff / Öle, Reparaturkosten und Arbeitszeit gehen zu Lasten des Begünstigten; Touring haftet nicht für Qualität / Preis von Reparaturen durch Dritte. Autobahn: Abschleppen durch ein von der Polizei bestimmtes Unternehmen (z. B. FAST / SIABIS); Touring kann jedoch auf Parkplätzen eingreifen.
3.7. Lokaler Abschleppdienst. Wenn eine Reparatur vor Ort nicht möglich oder nicht sicher ist: Abschleppen zur nächstgelegenen Werkstatt; auf ausdrücklichen Wunsch kostenloses Abschleppen zu einer Werkstatt nach Wahl im Umkreis von 20 km (darüber hinaus: Kosten zu Lasten des Kunden). Bei einem von der Polizei angeordneten Schnellabschleppen: Touring beteiligt sich bis zu 125 € gegen Vorlage der Rechnung. Beim Abschleppen oder Transport des gedeckten Fahrzeugs übernimmt Touring die Verantwortung für Schlüssel und Fahrzeugpapiere, lehnt jedoch jede Haftung für den Inhalt des Fahrzeugs ab.
3.8. Ersatzfahrzeug (24 h)
3.8.1. Zuteilung & Grundbedingungen. Bedingungen: siehe 3.2; Fahrer mindestens 18 Jahre alt und im Besitz eines Führerscheins; Kaution per Kreditkarte; Ersatzfahrzeug der Kategorie A oder B; Kraftstoff und Mautgebühren zu Lasten des Begünstigten; kein Ersatzfahrzeug, wenn sich das Fahrzeug zur Wartung oder für eine nicht durch einen Zwischenfall verursachte Reparatur in der Werkstatt befindet; Bereitstellung vorbehaltlich lokaler Verfügbarkeit und gemäß den allgemeinen Mietbedingungen der Vermietgesellschaft.
3.8.2. Mietbedingungen & Unterschrift. Die allgemeinen Mietbedingungen der Vermietgesellschaft sind vom Begünstigten vor Bereitstellung des Ersatzfahrzeugs zu unterzeichnen. Bei Übergabe und Rückgabe wird der Zustand des Fahrzeugs anhand eines Check in/Check out Berichts kontrolliert, der vom Begünstigten und dem Vermieter unterzeichnet wird.
3.8.3. Dauer & Antrag. Das Ersatzfahrzeug wird für die von Touring vorgesehene Reparaturdauer bereitgestellt, maximal jedoch für 24 Stunden oder bis zum folgenden Montagmorgen, wenn die Rückgabe normalerweise am Sonntag erfolgen würde. Das Ersatzfahrzeug wird nur auf ausdrücklichen Antrag des Begünstigten beim Touring Pannenhelfer oder dem von Touring beauftragten Pannenhelfer / Mechaniker gewährt; Touring kann später eingereichte Anträge ablehnen.
3.8.4. Rückgabe, Öffnungszeiten & Zeitfenster. Der Begünstigte verpflichtet sich, das Fahrzeug rechtzeitig, am vereinbarten Ort, Tag und zur vereinbarten Uhrzeit zurückzugeben; jede verspätete Rückgabe wird als voller Tag berechnet, sobald mehr als 2 Stunden überschritten sind; das Fahrzeug ist mit vollem Tank zurückzugeben. Die Rückgabe ist nur während der Öffnungszeiten möglich; ist der Servicepunkt geschlossen, erfolgt die Rückgabe innerhalb der ersten Stunde nach Wiedereröffnung.
3.8.5. Kosten & Verlängerung. Fahrtkosten zur Abholung / Rückgabe des Ersatzfahrzeugs bei einem Depot der Vermietgesellschaft gehen nicht zu Lasten von Touring. Für jede Verlängerung über die mit Touring vereinbarte Dauer hinaus wendet sich der Begünstigte vor Ablauf der Bereitstellungsdauer direkt an den Vermieter; dieser berechnet zusätzliche Tage gemäß dem separaten Mietvertrag. Das Ersatzfahrzeug ist gemäß den Mietbedingungen haftpflicht- und kaskoversichert.
3.8.6. Geografischer Geltungsbereich & alternatives Transportmittel. Die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs ist in Frankreich, Spanien, Italien, den Niederlanden, Luxemburg, Deutschland, Österreich, der Schweiz und Portugal vorgesehen. In den übrigen abgedeckten Ländern (siehe Gebietsdefinition) wird ein alternatives Transportmittel für 24 Stunden bis zu 200 € erstattet oder – nach Wahl des Begünstigten – eine vorzeitige Rückkehr nach Belgien organisiert (siehe Art. 3.9).
3.8.7. Besonderheiten der Bereitstellung im Ausland. Muss das gedeckte Fahrzeug infolge eines im Ausland eingetretenen Zwischenfalls im Ausland repariert oder nach Belgien rückgeführt werden, organisiert Touring die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs für 24 Stunden und übernimmt die Kosten. Die Bereitstellung erfolgt nur in den oben genannten Ländern; das Ersatzfahrzeug darf keinesfalls in anderen Ländern genutzt werden, außer für die Rückfahrt nach Belgien. Bei Rückfahrt nach Belgien mit dem Ersatzfahrzeug gehen Kraftstoff- und Mautkosten zu Lasten des Begünstigten. Zudem – bei Rückfahrt aus anderen Ländern als Frankreich, Spanien, Italien, den Niederlanden, Luxemburg, Deutschland, Österreich, der Schweiz und Portugal – gehen eventuelle Transportkosten des Ersatzfahrzeugs von Belgien zurück ins Mietland ebenfalls zu Lasten des Begünstigten.
3.8.8. Besondere Kategorie: Fahrer mit Behinderung. Auf Antrag eines Begünstigten, dessen gedecktes Fahrzeug speziell für einen Fahrer mit Behinderung ausgestattet war, organisiert Touring – je nach Verfügbarkeit und ohne Garantie der Eignung für die spezifische Behinderung – ein entsprechend ausgestattetes Ersatzfahrzeug; Touring übernimmt die Kosten dieser Bereitstellung.
3.9. Rückkehr nach Hause. Ohne Ersatzfahrzeug organisiert Touring die Rückkehr des Fahrers, der Mitfahrer und des Gepäcks; Modalitäten (Servicefahrzeug, Abschleppwagen, Taxi, öffentliche Verkehrsmittel); dauert die Reparatur länger als 48 Stunden, kann eine Heimfahrt angeboten werden. Vom Ausland nach Belgien per Zug / Flugzeug / Mietwagen: Kostenübernahme bis 500 € gegen Vorlage von Nachweisen. Nicht anwendbar für Nicht Residenten Belgiens. Kein Transport verstorbener oder verletzter Personen.
3.10. Motorräder. Alle Garantien gelten; außerhalb der Öffnungszeiten kann eine vorübergehende Unterbringung in einem geschlossenen Depot organisiert werden; das Ersatzfahrzeug ist ein Auto.
- Datenschutz
4.1. Circle K Luxembourg (Reward Club). Verantwortlicher: Circle K Luxembourg, Rue des Trois Cantons 4–6, L 3980 Wickrange. Zwecke: administrative Verwaltung des Kundenkontos, Bearbeitung von Auskunftsersuchen und Marketingtätigkeiten; Speicherdauern beschränkt auf die Leistungserbringung oder gesetzlich Erforderliches. Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Beschwerde bei der Commission nationale pour la protection des données (CNPD). Kontakt: ck.lu-contact-gdpr@circlekeurope.com ; weitere Informationen: https://www.circlek.lu/de/datenschutzcharta
4.2. Touring (Pannenhilfe). Touring verwendet die von Circle K übermittelten personenbezogenen Daten der Begünstigten nicht, um sie über eigene Dienstleistungen zu informieren.
- Änderung, Betrug/Missbrauch, höhere Gewalt
5.1. Änderung/Einstellung. Circle K Luxembourg kann die Ausgabe oder die Nutzungsbedingungen der Karte ändern oder einstellen; Kunden werden vorab gemäß den gesetzlichen Vorgaben informiert. Erworbene Rechte bestehen nur in dem oben oder in späteren Fassungen des Regelwerks vorgesehenen Umfang und im Einklang mit dem anwendbaren Recht.
5.2. Betrug/Missbrauch. Bei Betrug kann Circle K die Strafverfolgung einleiten; Touring kann die Deckung aufheben und die Leistung aussetzen/ablehnen bei Fahrlässigkeit, Betrug, Missbrauch und/oder wiederholten Ereignissen; ebenso, wenn der Fahrer fahruntauglich ist (Alkohol/Drogen). Arglistige Angaben (z. B. Erstattungsverlangen für ein Schnellabschleppen) führen zur Ablehnung.
5.3. Außergewöhnliche Umstände/höhere Gewalt. Touring haftet nicht für Schäden/Verzögerungen infolge von Krieg, Unruhen, Terrorismus, Naturkatastrophen, radioaktiver Kontamination usw. (abschließender Katalog).
- Anwendbares Recht, Gerichtsstand & Legalzession
6.1. Anwendbares Recht: Luxemburgisches Recht.
6.2. Gerichtsstand: ausschließlicher Gerichtsstand Luxemburg (auch bei Konexität/Litispendenz).
6.3. Legalzession (Subrogation): Die Begünstigten treten (subrogieren) Touring ihre Rechte gegenüber verantwortlichen Dritten (einschließlich Reparaturbetriebe) sowie gegenüber ihrem eigenen Versicherer für die gedeckten Risiken ab.